- Mittlerer Schulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss
- Hauptschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss, zusammen mit dem Nachweis
- einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung von mindestens zweijähriger Dauer
- einer erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege von mindestens einjähriger Dauer
- einer Erlaubnis als Krankenpflegehelfer(in) oder Altenpflegehelfer(in)
- Erfolgreicher Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung
- Gesundheitliche Eignung
- Kenntnisse in der deutschen Sprache auf dem Niveau B2 (entspricht der vierten Stufe auf der sechsstufigen Kompetenzskala des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen)
- Gute schulische Leistungen, insbesondere in Deutsch, Ethik und den naturwissenschaftlichen Fächern
- Nachweis eines Pflegepraktikums in einer Klinik oder Pflegeeinrichtung
- Persönliche Eignung wie physische und psychische Belastbarkeit, Teamfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Einfühlsamkeit, Kommunikationsfähigkeit, sorgfältiges Arbeiten